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   BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B   

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BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B (https://dejure.org/2016,5023)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B (https://dejure.org/2016,5023)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - B 3 KR 46/15 B (https://dejure.org/2016,5023)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 05.08.1999 - B 3 KR 12/98 R

    Krankenversicherung - Zulassung - Hilfsmittelerbringer - Auflagen über

    Auszug aus BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B
    In der Beschwerdebegründung hat die Klägerin zwar zwei Entscheidungen des BSG aufgeführt, die aus ihrer Sicht die Entscheidung des LSG, im vorliegenden Fall eine wirksame Aufrechnung mit einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch in Höhe von 1106, 88 Euro anzunehmen, nicht zu tragen vermögen (Urteil vom 5.8.1999 - B 3 KR 12/98 R - BSGE 84, 213 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 3; Beschluss vom 13.10.2014 - B 1 KR 17/14 B -) ; es fehlt aber bereits an der Herausarbeitung eines konkreten, fallübergreifend gültigen Rechtssatzes des BSG.

    Soweit die Klägerin darauf hinweist, dass eine Zulassung als Heilmittelerbringer (§ 124 SGB V) uneingeschränkt und unbedingt zu erteilen sei (so BSGE 84, 213 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 3 zum Hilfsmittelbereich) , wird nicht verdeutlicht, wodurch das LSG dies in Frage gestellt haben soll.

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67) .

    Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ist nur dann formgerecht bezeichnet, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben; außerdem muss dargelegt werden, warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14) .

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B
    Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muss erläutert werden, dass und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13) , im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B
    Klärungsbedürftigkeit ist grundsätzlich nicht (mehr) gegeben, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B
    Die pauschale Ablehnung des ganzen Spruchkörpers ist offensichtlich rechtsmissbräuchlich (vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7; BGH NJW 1974, 55; BVerwG NJW 1988, 722; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 60 RdNr 10b) .
  • BSG, 13.10.2014 - B 1 KR 17/14 B
    Auszug aus BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B
    In der Beschwerdebegründung hat die Klägerin zwar zwei Entscheidungen des BSG aufgeführt, die aus ihrer Sicht die Entscheidung des LSG, im vorliegenden Fall eine wirksame Aufrechnung mit einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch in Höhe von 1106, 88 Euro anzunehmen, nicht zu tragen vermögen (Urteil vom 5.8.1999 - B 3 KR 12/98 R - BSGE 84, 213 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 3; Beschluss vom 13.10.2014 - B 1 KR 17/14 B -) ; es fehlt aber bereits an der Herausarbeitung eines konkreten, fallübergreifend gültigen Rechtssatzes des BSG.
  • BSG, 11.07.2013 - B 3 KR 6/13 B

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines nicht vergütungsvertraglich

    Auszug aus BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B
    Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, auf den sich ein zugelassener Leistungserbringer berufsausübungsrechtlich berufen kann, sichert jedenfalls nur den Anspruch auf Gleichbehandlung mit den Marktkonkurrenten, nicht aber auf Besserstellung (vgl zu allem bereits Beschluss des Senats vom 11.7.2013 - B 3 KR 6/13 B - Juris - zum Verfahren S 26 KR 218/08 SG Köln = L 5 KR 460/11 LSG Nordrhein-Westfalen) .
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B
    Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muss erläutert werden, dass und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13) , im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54) .
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B
    Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muss erläutert werden, dass und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13) , im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54) .
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B
    Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muss erläutert werden, dass und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13) , im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54) .
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

  • BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17

    Dienstgerichtliches Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand eines Richters

    Die pauschale Ablehnung des gesamten Spruchkörpers war offensichtlich rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, juris Rn. 13; BSG, Beschluss vom 9. Februar 2016 - B 3 KR 46/15 B, juris Rn. 20).

    Selbst wenn das Ablehnungsgesuch vom 12. September 2016 - soweit auf die angeblich abschlägige Bescheidung des Fristverlängerungsgesuchs bezogen - bei wohlwollendem Verständnis als hinreichend konkret gegen den Vorsitzenden des Dienstgerichts gerichtet hätte ausgelegt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017, aaO, Rn. 14; BSG, Beschluss vom 9. Februar 2016, aaO) und es unter anderen Umständen Zweifel an der Verfahrensweise hätte wecken können, ein Ablehnungsgesuch gegen einen der erkennenden Richter unter Zuhilfenahme der Akte und mittels einer Bewertung des Akteninhalts zu bescheiden, war die Verfahrensweise des Dienstgerichts hier weder verfahrensfehlerhaft noch gar willkürlich.

  • BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Der Verlust des Ablehnungsrechts tritt zudem dann nicht ein, wenn Einlassungen und Anträge lediglich dazu dienen, Nachteile infolge der Nichtberücksichtigung eines bereits gestellten Ablehnungsgesuchs zu vermeiden (vgl BGH Beschluss vom 26.4.2016 - VIII ZB 47/15 - juris RdNr 14 ff; BSG Beschluss vom 9.2.2016 - B 3 KR 46/15 B - juris RdNr 18, jeweils mwN) .
  • LSG Hessen, 22.09.2016 - L 1 VE 7/12

    Opferentschädigung; Höhe des Grades einer Schädigung; Schädigungsfolgen und

    Die Unzufriedenheit eines Beteiligten mit dem für ihn negativen Ausgang eines Verfahrens rechtfertigt prinzipiell keine Befangenheitsbesorgnis (Bundessozialgericht, Beschluss vom 9. Februar 2016, B 3 KR 46/15 B - juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 3 AS 2890/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung -

    Denn nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung wegen Divergenz (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 160 Rn. 14; Wehrhahn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Auflage, § 144 SGG, Stand: 15.06.2022, Rn. 39; BSG, Urteil vom 29.11.1989 - 7 BAr 130/88, juris Rn. 7; BSG, Beschluss vom 09.02.2016 - B 3 KR 46/15 B, juris Rn. 11).
  • BSG, 04.10.2022 - B 4 AS 44/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Soweit die Klägerin aufgrund der behaupteten unzutreffenden Protokollierung eine Befangenheit des Vorsitzenden Richters des LSG unterstellt, fehlt es bereits an der Darlegung, dass sie einen formwirksamen Ablehnungsantrag gestellt hat (vgl zu dieser Notwendigkeit BSG vom 9.2.2016 - B 3 KR 46/15 B - juris RdNr 19) .
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